Was ist Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)?
In der Ambulanten Psychiatrischen Pflege steht der Mensch in seinem Umfeld im Mittelpunkt.
„APP“ ermöglicht es Menschen mit einer psychischen Erkrankung, ein eigenständiges Leben in ihrem gewohnten häuslichen und sozialen Umfeld zu führen, da die Pflege in der eigenen Wohnung das räumliche und personale Umfeld einbezieht und den Klienten in seinen gewohnten sozialen Bezügen stärkt.

Bezugspflege
Psychische Krisen lassen sich zwar nicht planen, aber sie lassen sich sinnvoll begleiten. Unser professionelles Team aus psychiatrisch qualifizierten Pflegefachkräfte ist auf die Zusammenarbeit mit psychisch erkrankten Menschen spezialisiert und arbeitet nach dem sogenannten Bezugspersonensystem.
Das bedeutet, die Versorgung wird vorwiegend durch eine Pflegefachkraft durchgeführt. Unsere Besuche bei Ihnen können zwischen einmal und mehrmals wöchentlich erfolgen. Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und erfolgt in Abstimmung mit Ihnen und dem Arzt.

Ziele der ambulanten psychiatrischen Pflege
Durch die Pflege vor Ort soll das Umfeld beteiligt und die soziale Integration gewährleistet werden.
Sie ergänzt damit die psychiatrische ärztliche Behandlung und trägt u.a. dazu bei:
- Krisensituationen zu bewältigen
- Krankenhausaufenthalte zu vermeiden
- Behandlungsabbrüchen vorzubeugen
- Bestmöglichen Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erreichen
- Tagesstruktur zu verbessern
- Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern
Die zuständige Pflegefachkraft legt die Ziele gemeinsam mit dem Klienten – bei Bedarf unter Einbeziehung der Angehörigen – fest. Die entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden zusammen erarbeitet.

Wer verordnet Ambulante Psychiatrische Pflege? | Wer übernimmt die Kosten? |
Die ärztliche Verordnung der APP erfolgt durch einen Vertragsarzt des Fachgebiets Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie oder Psychotherapeutische Medizin oder durch einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Die Verordnung durch den Hausarzt erfordert eine vorherige Diagnosesicherung durch einen der genannten Fachärzte.
Der Betreuungszeitraum umfasst in der Regel bis zu 4 Monate. |
Die Kosten der Ambulanten Psychiatrischen Pflege werden gemäß § 37 Abs. 2 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen
Gern beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch! |